Damit jeder einen Überblick zu den diversen Arten von Aktien behalten kann, wurden diese in Gattungen aufgeteilt und klassifiziert. Dies geschieht meist nach rechtlichen Aspekten, welche die verschiedenen Aktienarten beinhalten. Im Folgenden werden die wichtigsten Arten von Aktien und deren rechtlicher Aspekt vorgestellt sowie die Eckpunkte kurz erläutert.
Stammaktien & Vorzugsaktien
Zwei der klassischen Formen von Aktien sind Stammaktien und Vorzugsaktien. Diese bekommt ein Aktionär, wenn damit auch gewisse Anrechte einhergehen. Wer Stammaktien erwirbt, hat zum Beispiel auch ein Stimmrecht bei der Hauptversammlung der Aktionäre. Das heißt, dass Halter von Stammaktien bei der Hauptversammlung ein Veto einlegen und an der Entscheidung des Vorstandes teilhaben können. Bei den Vorzugsaktien entfällt das Stimmrecht bei der Hauptversammlung. Dafür bekommen Halter von Vorzugsaktion in der Regel mehr Dividende. Dies ist meist auch der Grund, dass normale Anleger eher auf die Vorzugsaktie ausweichen, da sie das Mitspracherecht nicht sehr interessiert und lieber die höhere Dividende nehmen. Die Aussicht auf mehr Gewinn lockt immer noch mehr in diese Richtung.
Inhaberaktien & Namensaktien
Aktien können auch übertragen werden und werden daher auch hier in zwei Arten unterteilt. Auf welche Art und Weise die Aktien übertragen werden können hängt dann davon ab, ob ein Aktionär Inhaberaktien hält oder Namensaktien. Bei der Inhaberaktie ist es so, dass die Rechte der Aktie dem Inhaber zustehen. Also demjenigen dem das Papier gehört. Bei den Namensaktien ist es dahingehend erforderlich, dass sich der Aktionär mit seinem Namen im Aktienregister eintragen lässt. In der Regel ist es üblich, dass Inhaberaktien erworben werden können, da diese sich leichter wieder verkaufen lassen. Eine Eintragung ins Aktienregister ist meist nämlich doch umständlicher, als die Aktien einfach nur zu besitzen.
Junge & alte Aktien
Hin und wieder kommt es bei einer Aktiengesellschaft vor, dass eine Kapitalerhöhung notwendig ist. Zu diesem Zeitpunkt werden dann junge Aktien ausgegeben. Durch diese Ausgabe der jungen Aktien erhöht sich das Kapital. Junge Aktien werden deshalb so genannt, da vor der Kapitalerhöhung auch schon Aktien vorhanden waren. Diese Aktien heißen dann alte Aktien. Wer schon vor der Kapitalerhöhung alte Aktien besessen hat, erhält nach der Kapitalerhöhung sogenannte Bezugsrechte, mit welchen der Aktionär entweder die neu ausgegebenen jungen Aktien kaufen kann oder Aktien an der Börse gewinnbringend veräußern kann.
Nennbetragsaktien und Stückaktien
Die letzte Unterscheidung bei den Aktienarten erfolgt in sogenannte Nennbetragsaktien und Stückaktien. Bei den Aktien mit Nennwert ist es so, dass das Grundkapital der Aktien einer Aktiengesellschaft nach dem Nennwert der Aktien aufgeteilt wird. Meist wird das so gemacht, dass eine Aktie den Wert von 1 € hat und demnach dann die Anzahl der Aktien ausgegeben wird. Bei Stückaktien ist es so, dass diese keinen Nennwert haben, sondern die Anzahl der Aktien von der Aktiengesellschaft festgelegt und diese dann ausgegeben wird.